Berufsunfähigkeitsversicherung, vorvertragliche Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden. | Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden. | ||
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* '''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung'''<br /> | * '''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung'''<br /> | ||
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siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen | siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen |
Version vom 2. April 2021, 07:35 Uhr
Die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen nachfolgende Formulierung für die vorvertragliche Anzeigepflicht vor:
Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht nur, soweit der Versicherer auch danach gefragt hat.
Der Versicherer trägt das Fehleinschätzungsrisiko aufgrund unvollständiger Fragen. Eine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist gem. § 32 VVG nicht zulässig.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer
Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen.
- Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
hier geht’s zu den Musterbedingungen des GDV
siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
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