Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2021, 08:37 Uhr
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar. Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.
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Tel.: 08105 - 778960
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WhatsApp: 08105 - 7789 881
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Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung
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