Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
'''Siehe auch:'''<br /> | |||
[[Eigenschaden]] <br /> | [[Eigenschaden]] <br /> | ||
Version vom 25. April 2021, 18:43 Uhr
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.
Siehe auch:
Eigenschaden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Pferdeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht