Immobilienrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Juli 2021, 11:18 Uhr

Versicherungsumfang der Immobilienrechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Abstellplätze. Auch die in Deutschland gelegene Ferienwohnung kann versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt immer für ein ganz bestimmtes/benanntes Objekt (Adresse).


  • Versicherte Personen in der Immobilienrechtsschutz

In der Immobilienrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Personen in einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie versichert

- als Eigentümer,
- als Verpächte,r
- als Vermieter - als Mieter,
- als Pächter,
- oder als berechtigter Nutzer.


- Anwaltsgebühren (auch Korrespondenzanwalt),
- Zeugengelder,
- gerichtliche Sachverständigengebühren,
- Gebühren der Verwaltungsbehörden,
- Prozesskosten der Gegenseite.


  • Wartezeiten in der Immobilienrechtsschutzversicherung

- betragen drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.


  • Nicht versichert sind Streitigkeiten durch

- Planfeststellungsangelegenheiten,
- Flurbereinigungsangelegenheiten,
- Umlegungsangelegenheiten ,
- Enteignungsangelegenheiten,
- sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung stehen,
- dies gilt auch für Grundstücke..


  • Generelle Ausschlüsse der Immobilienrechtsschutzversicherung

- Krieg,
- Unruhen,
- Streik,
- Aussperrung,
- Baurisiko,
- Internationale Gerichte,
- Halte- und Parkverstöße,
- Asylrech,t
- übergangene Ansprüche sowie Streitereien unter den versicherten Personen,
- Urheberrecht ,
- Spekulationsgeschäfte, Erbschaften,
- vorsätzlich begangene Straftaten.


Siehe:
https://www.versicherungsvergleich.de/Immobilienrechtsschutzversicherung


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