Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
{{Wertedatenbank}}
{{Wertedatenbank}}
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.


Zeile 17: Zeile 28:




< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]     [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 





Version vom 28. Juli 2022, 07:56 Uhr




Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.

- Alleinstehende 17.900,00 €, - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern 35.800,00 €.

Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren.


Siehe auch:
Bausparen, Förderung


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
















-.-.-.-