Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftung, Versicherungsschutz im Ehrenamt, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand, Verbandsversicherung, Verbandshaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz Vereinsmitglieder<br /> | Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftung, Versicherungsschutz im Ehrenamt, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand, Verbandsversicherung, Verbandshaftpflichtversicherung, Vereinsberatung, Versicherungsschutz Vereinsmitglieder<br /> | ||
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Version vom 28. April 2021, 06:55 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung - (Siehe auch: https://www.vereinshaftpflichtversicherung.org) zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
- Leistungen des Versicherers
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Pauschal versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)
- Leistungen - Übersicht - Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Beiträge
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
- Unterschied Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch:
Vereinshaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
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