Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
|} | |} | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |200px]]|| Das Wichtigste: Es sollten die Kosten für einen <ins>medizinisch sinnvollen</ins> und nicht erst für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden.<br /> | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |200px]]|| Das Wichtigste: Es sollten die Kosten für einen <ins>medizinisch sinnvollen</ins> und nicht erst für einen <ins>medizinisch notwendigen</ins> Rücktransport vom Versicherer erstattet werden.<br /> | ||
|- | |- | ||
| | | |
Version vom 27. April 2021, 10:06 Uhr
Diese Leistungen erbringt die Auslandskrankenversicherung bei einer akuten medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland:
- Arzt-, Arzneikosten,
- Heilmittel,
- Krankenhausbehandlung,
- Krankenhaustransportkosten (sind nicht immer mitversichert),
- Zahnbehandlung schmerzstillend,
- Teilweise Reparatur des Zahnersatzes,
- Brillenreparatur, Hilfsmittelreparaturen,
- Schwangerschaftsbehandlungen (aber auch nicht alle),
- Rücktransport,
- Bestattung / Überführung im Todesfall.
Das Wichtigste: Es sollten die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden. | |