Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Ermittlung/Definition Pflegegrade: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Mai 2021, 06:41 Uhr
Im Rahmen einer Begutachtung erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), üblicherweise im Wohnbereich des Versicherten.
Hierbei wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit, der Fähigkeiten in den folgenden Lebensbereichen beurteilt und nach einem Punktesystem der Grad der Beeinträchtigung festgelegt.
# | Pflegegrade | erforderliche Punkte | Beeinträchtigung | Jahr |
---|---|---|---|---|
3.40 | Grad 1 | 12,5 Punkte von 100 | geringe Beeinträchtigung | 2022 |
3.41 | Grad 2 | 27,5 Punkte von 100 | erhebliche Beeinträchtigung | 2022 |
3.42 | Grad 3 | 47,5 Punkte von 100 | schwere Beeinträchtigung | 2022 |
3.43 | Grad 4 | 70,0 Punkte von 100 | schwerste Beeinträchtigung | 2022 |
3.44 | Grad 5 | 90,0 Punkte von 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an ... | 2022 |
Siehe auch:
Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Begutachtungsverfahren
Aktuelle Werte / Zahlen / Daten / Indizes 2021
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