Hunderechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br /> | Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br /> | ||
* '''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br /> | * '''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br /> | ||
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- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; <br /> | :- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; <br /> | ||
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit <br /> | :- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit <br /> | ||
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Version vom 14. März 2022, 12:05 Uhr
Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.
- Subsidärhaftung
- Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
- Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)
- - anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- - Schadenersatzrechtsschutz;
- - Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- - Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- - Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung
Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung
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