Versicherung Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ||
Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. | Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. | ||
Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell". | Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell". | ||
Version vom 1. Januar 2017, 08:19 Uhr
Versicherung Widerspruch
Der Versicherungsnehmer hat bei Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen. Bei allen anderen Verträgen beträgt diese Frist zwei Wochen
Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.
Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell".
Das Antragsmodell
Das Invitatiomodell
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