Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juni 2021, 19:52 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung.
⚠️ Die Vereinshaftpflichtversicherung stellt die wichtigste Grundabsicherung des Vereins dar.
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
- Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
- Leistungen des Versicherers
- Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Pauschal versichert sind
- - Personenschäden
- - Sachschäden
- - Vermögensschäden
- - Mietsachschäden (i.d.R.)
- Höhe der Vereinshaftpflicht Versicherungssumme
- sie sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Mindest-Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. empfohlen.
- Leistungen - Übersicht zur Vereinshaftpflichtversicherung
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Diese Schäden sind ausgeschlossen
- Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.
- Beiträge
- Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- - die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- - Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder)
- - erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- - und weitere.
Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten: |
- Eine Unterversicherung muß vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen belangt werden.
- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
- Für den Vereinsvorstand gehört der Einschluss der D&O Zusatzdeckung vereinbart.
- Für nicht satzungsmäßige Veranstaltungen gehört die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.
- Mit den Kenntnissen des Versicherungsmaklers über die Vereinsaktivitäten wird der Vertrag richtig ausgestaltet.
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