Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:


   
   
  [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung | Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung ''' anzeigen]]                               [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] <br />
  [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung |Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung ''' anzeigen]]               [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] <br />


<center>{{BimpimV02}}





Version vom 14. August 2022, 15:31 Uhr

Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.

Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.


Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung  anzeigen                zur Hauptseite 

















-.-.-.-