Hausratversicherung, Elektronikgeräte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. '''D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt.''' | Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. '''D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt.''' | ||
'''Zeitwert''': ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung) | |||
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Version vom 4. Januar 2017, 10:26 Uhr
Hausratversicherung, Elektronikgeräte
Elektronikgeräte sind in der Hausratversicherung generell versichert. Die Anzahl der Geräte nimmt ständig zu. Elektronikgeräte nehmen in der Hausratversicherung bei einer Schadenregulierung eine besondere Stellung ein. Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt. Zeitwert: ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)
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Siehe auch: Elektronikversicherung private
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