Hausratversicherung, Elektronikgeräte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zeitwert''': ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)
'''Zeitwert''': ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)


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Zu den Elektronikgeräten zählen, Listung nicht abschliessend:
 
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Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]]<br />
Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]]<br />



Version vom 4. Januar 2017, 10:28 Uhr

Hausratversicherung, Elektronikgeräte

Elektronikgeräte sind in der Hausratversicherung generell versichert. Die Anzahl der Geräte nimmt ständig zu. Elektronikgeräte nehmen in der Hausratversicherung bei einer Schadenregulierung eine besondere Stellung ein. Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt. Zeitwert: ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)

Zu den Elektronikgeräten zählen, Listung nicht abschliessend:




Siehe auch: Elektronikversicherung private

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