Kapitallebensversicherung, Abtretung / Beleihung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Januar 2017, 11:23 Uhr
Kapitallebensversicherung, Abtretung / Beleihung
Eine Kapitallebensversicherung kann beliehen werden. Sie wird dann an einen Kreditgeber abgetreten. Der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung dient dem Kreditgeber als Sichheit. Eine Anfrage beim Versicherer gibt Aufschluss über die Höhe des angelaufenen Rückkaufswertes. Nach der Kreditrückzahlung ist die Abtretung zu beenden.
Vorteil gegenüber einem Verkauf der Kapitallebensversicherung: Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Der Vertrag wird weitergeführt. Ein Neuabschluss nach Kreditrückzahlung ist somit nicht erforderlich. Das jüngere, günstigere Eintrittsalter wird beibehalten.
Die Formalitäten einer Abtretung sind recht einfach und einer Darlehensgewährung steht nichts im Wege da der vorhandene Rückkaufswert als Sicherheit dient.
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Policendarlehen
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
Schlagwort: Lebensversicherung Abtretung, Lebensversicherung Beleihung