Beitragszahler: Unterschied zwischen den Versionen
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Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. '''Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden'''. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. '''Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer'''. | Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. '''Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden'''. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. '''Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer'''. | ||
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Version vom 26. Februar 2017, 11:37 Uhr
Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
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