Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
[[Informationssystem Betriebshaftpflichtversicherung| Alle Einträge zur'''Betriebshaftpflichtversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | [[Informationssystem Betriebshaftpflichtversicherung| Alle Einträge zur '''Betriebshaftpflichtversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||
Version vom 12. November 2021, 06:54 Uhr
Um einen Eigenschaden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung.
⚠️ Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, Im Regelfall ist dieser nicht standardmäßig im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.
Alle Einträge zur Betriebshaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, Firmenhaftpflicht, https://www.firmenhaftpflichtversicherung.de Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung