Testtabelle: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
| <span style="color:#FFFFFF"> .......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |60px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile ''' Sofortangebot - Wir haben kostenfrei und unverbindlich das richtige Angebot - jetzt hier anfordern]''' | | <span style="color:#FFFFFF"> .......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |60px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile ''' Sofortangebot - Wir haben kostenfrei und unverbindlich das richtige Angebot - jetzt hier anfordern]''' | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
|- | |- |
Version vom 11. Januar 2022, 09:08 Uhr
Es gibt nur wenige Pferdelebensversicherung Anbieter, GHV, R+V und Uelzener die eine Pferdelebensversicherung, zu unterschiedlichen Bedingungen und Tarifleistungen, anbieten. Hierzu stellt die R+V und die Uelzener jeweils 3 Tarifvarianten zur Verfügung, die GHV mit einem "Grund/Basistarif". Hier besteht die Möglichkeit mit Ergänzungsmöglichkeiten/Zusatzbausteinen den Schutz aufzubessern. Grundsätzlich sind alle Pferde versicherbar.
⚠️ Ausnahmen: In der Pferdelebensversicherung sind Pferde ausgeschlossen, deren Standort außerhalb von Deutschland liegt. Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aktive Rennpferde. Der Grund hierfür ist, das ein erhöhtes Risiko besteht und diese nur auf vorherige Anfrage beim Versicherer ggf. versicherbar sind.
Der Vergleich ist nicht abschließend, dient mit den wichtigsten Leistungsmerkmalen zur Orientierung. |
....... .. Sofortangebot - Wir haben kostenfrei und unverbindlich das richtige Angebot - jetzt hier anfordern
| ||||||||
Allgemeine Bedingungen | ||||||||
Mindestaufnahmealter - (L)ebenstag | ||||||||
Höchstaufnahmealter (HAA) in (J)ahren / unbegrenzt = unbegr. | ||||||||
Wartezeiten i.d.R 3 bis 6 Monate - Wartezeitentfall bei Unfall | ||||||||
örtlicher Geltungsbereich - "DE" Deutschland /"WE" Westeuropa | ||||||||
örtlicher Geltungsbereich bei Transporten - "EU" Europäische Union / "CH" Schweiz | ||||||||
Beitragsrabatte für Fohlen, Jährlinge ... | ||||||||
Beitragsrabatte bei mehrjähriger Versicherungsdauer | ||||||||
Mindest-Versicherungssummen € | ||||||||
Höchst-Versicherungssummen bis € (als Richtwert dient der Ankaufswert) | ||||||||
Selbstbehalte | ||||||||
Entschädigung in % der Versicherungssumme (VSU) - (ggf. abzüglich einer Restverwertung) | |
|||||||
ärztl. (G)utachten, (R)öntengenbilder sind ab einer bestimmten Versicherungssumme (VSU) bei Antragsstellung erforderlich | ||||||||
24-Stunden Notrufdienst | ||||||||
Leistungen werden erbracht infolge von | GHV 1 | R+V 1 | R+V 2 | R+V 3 | Uelzener 1 | Uelzener 2 | Uelzener 3 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unfall Tod oder Nottötung | ||||||||
unfallbedingte Ataxie (Störung der Bewegungskordination) und Sehnenvertetzung | ||||||||
Krankheit Tod oder Nottötung | ||||||||
Operation | ||||||||
Brand | ||||||||
Blitzschlag | ||||||||
Explosion | ||||||||
Trächtigkeit und Geburt bei Stuten | ||||||||
Kastration bis zum 3. Lebensjahr beim Hengst | ||||||||
Diebstahl | ||||||||
Raub | ||||||||
Abhandenkommen | ||||||||
Abschlachten in diebischer Absicht | ||||||||
Transportunfall - keine See- und Lufttransporte | ||||||||
Schleifen und Fahren von Langholz | ||||||||
Leistungen bei Unbrauchbarkeit des Pferdes | GHV 1 | R+V 1 | R+V 2 | R+V 3 | Uelzener 1 | Uelzener 2 | Uelzener 3 | |
Dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes zum Reiten durch Unfall | ||||||||
Dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes zum Reiten durch Krankheit | ||||||||
Leistungen bei Zuchtunfähigkeit des Pferdes | ||||||||
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Sterilität | ||||||||
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Krankheit | ||||||||
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Unfall |
| |||||||
Zusatzbausteine / Deckungserweiterungen - optional mit versicherbar | ||||||||
Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren | ||||||||
Fahrprüfungen | ||||||||
Distanzritte | ||||||||
Vielseitigkeitsprüfungen | ||||||||
Schleifen und Fahren von Langholz | ||||||||
Generelle Ausschlüsse | ||||||||
Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen | ||||||||
Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden | ||||||||
Schönheitsfehler |
Anmerkungen:
1 R+V 3 = Höchstaufnahmealter unbegrenzt, bei Verzicht auf den Einschluss der Unbrauchbarkeit des Pferdes.
2 R+V 2 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart.
2 R+V 3 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart.
1 R+V 3 =
Für die Richtigkeit der Vergleichswerte sind ausschließlich die Bedingungen und Tarifleistungen des jeweiligen Versicherers maßgebend.
... .. Sofortangebot - Wir haben kostenfrei und unverbindlich das richtige Angebot für Sie - jetzt anfordern
zur Hauptseite zum Seitenanfang |