Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 70: | Zeile 70: | ||
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht | Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung | ||
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] | [[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |
Version vom 27. Januar 2022, 10:22 Uhr
Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.
Mietsachschäden an:
- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenem Pferdetransporter,
können optional versichert werden.
Sollte unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren. |
Alle Einträge zur Pferdeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung