Unfallversicherung private, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel. | Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel. | ||
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Version vom 31. März 2022, 07:26 Uhr
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sind mit dem Versicherungsantrag und der Versicherungspolice wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung. Aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen leiten sich Leistungen, Rechte wie auch Pflichten des Versicherers und des VN ab.
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel.
Siehe: Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des GDV
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