Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)


'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>





Version vom 16. April 2022, 04:49 Uhr


Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Deckung echter Vermögensschäden. Es werden keine Personen- und Sachschäden übernommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen beinhaltet diese beiden Schadenarten.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.



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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn













Vermögensschäden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung