Reitlehrerhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 32: Zeile 32:




 
  [[Informationssystem Pferdeversicherung |Einträge''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]             [[Pferdeversicherungen |'''Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten''']]        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]         [[#top|zum '''Seitenanfang''']]
  [[Informationssystem Pferdeversicherung |Einträge''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]     [[Pferdeversicherungen |'''Leistungsübersicht aller Pferdesparten''']]        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]               [[#top|zum '''Seitenanfang''']]
 
 





Version vom 12. April 2022, 08:35 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

  • Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für den
- Reitlehrer,
- Fahrlehrer,
- Voltigierlehrer,
- Reittherapeuten,
- Bereiter.


  • freiberuflicher Reitlehrer
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
  • angestellter Reitlehrer
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.


  • Leistungen des Versicherers
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D.h. die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz).


Einträge Pferdeversicherung anzeigen             Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten         zur Hauptseite         zum Seitenanfang




















Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht