Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. | ||
Version vom 21. Februar 2017, 07:51 Uhr
Bausparen, Förderung
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
- die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen: Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze maximale Förderung: 154 Euro im Jahr, sowie 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 2008 geborene Kind Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
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