Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. April 2022, 07:08 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.
Siehe auch
Eigenschaden
Einträge Pferdeversicherung anzeigen Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten zur Hauptseite zum Seitenanfang
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht