Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Forderungsausfallversicherung ist ein '''zusätzlicher Versicherungsschutz''' der einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, '''der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von <ins>seiner</ins> Versicherung ersetzt.''' | Die <big>'''Forderungsausfallversicherung'''</big> ist ein '''zusätzlicher Versicherungsschutz''' der einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, '''der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von <ins>seiner</ins> Versicherung ersetzt.''' | ||
* '''Hierdurch sind die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.'''<br /> | * '''Hierdurch sind die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.'''<br /> |
Version vom 8. April 2022, 10:58 Uhr
Die Forderungsausfallversicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz der einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt.
- Hierdurch sind die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.
- Feststellung der Schadenverursachung,
- Feststellung der Schadenhöhe,
- Erzielung des rechtskräftig vollstreckbaren Urteils,
- Vollstreckung des Urteils.
- Selbstbeteiligung
- Üblicherweise wird der Schutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten.
- Voraussetzung:
- Es wird gegen den Schuldner ein rechtswirksames Urteil ausgesprochen und die Vollstreckung blieb erfolgslos.
Wichtige Zusatzdeckung, sollte mit vereinbart werden. |
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