Vereinselektronikversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 57: | Zeile 57: | ||
'''Siehe auch | '''Siehe auch'''<br /> | ||
[[Allgefahrendeckung / Allriskpolice ]] <br /> | [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice ]] <br /> | ||
Version vom 15. April 2022, 09:23 Uhr
Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine All-Gefahren-Versicherung.
- Versichert Gefahren
- - Feuer,
- - Einbruchdiebstahl,
- - Sturm,
- - Hagel,
- - Leitungswasser
- - und weitere
- Was versichert wird
- Versichert werden können alle elektronischen Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie:
- - Medientechnik
- - AVTechnik
- - Lichttechnik
- - Videotechnik
- - Bühnentechnik
- - Aufbauten, Podeste
- - Kabel, Stative
- Diese Risiken / Gefahren sind versichert
- - Fahrlässigkeit
- - unsachgemäße Behandlung
- - Vorsatz Dritter
- - Überspannung, Induktion, Kurzschluß
- - Brand, Blitzschlag, Explosion
- - Überschwemmung, Feuchtigkeit
- - Einbruchdiebstahl, Diebstahl
- - Beraubung, Unterschlagung
- - Höhere Gewalt
- - Material- und Ausführungsfehler
- - Konstruktionsfehler
- - Mitversicherung des Vermiet- und Verleihrisikos
- Der örtliche Geltungsbereich
- des Versicherungsschutzes besteht für die EU-Mitgliedstaaten inklusive der Schweiz und viele weitere namentlich genannte Staaten. Eine Ausdehnung auf eine weltweite Deckung ist möglich. Ebenso kann der Transport mitversichert werden.
- Prämienbeispiel
- Für einen Abiturball wird technisches Equipment und eine Musikanlage im Wert von ca. Euro 28.000,00 verwendet. Der Beitrag für die Elektonikversicherung beträgt Euro 142.
...... .. Anfrage / Sofortangebot - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
Siehe auch
zur Hauptseite
Über 120.000 Kundenmandate, inhabergeführt ab 1985
|