Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
:Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich. | :Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich. | ||
Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B: | Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B: |
Version vom 26. April 2022, 07:54 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Leibesfruchtversicherung Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein. Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
- Leistungen erfolgen bei
- - Tod des Fohlens,
- - Nottötung.
- - Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
- Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung
- Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
- Beitrag zur Leibesfruchtversicherung
- Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
- Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B:
die Stute oder das Fohlen nachweislich nicht überleben können eine lebensbedrohliche Verletzung besteht
Einträge Pferdeversicherung anzeigen Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten zur Hauptseite zum Seitenanfang
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87
Embryotransfer Allianz ja
Notrufleistung: lediglich Nennung von Tierkliniken