Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>
<big>'''Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>

Version vom 29. April 2022, 12:14 Uhr

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Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes wie auch unbebautes Grundstück.


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.


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Anschrift ab 01-07-2021
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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Brigitte Smieskol
Volker Hahn











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