Forderungsausfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Sie kommt für Schadenkosten auf, die ein Dritter verursacht hat und der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht in der finanziellen Lage ist, den verursachten Schaden zu begleichen.<br /> | Sie kommt für Schadenkosten auf, die ein Dritter verursacht hat und der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht in der finanziellen Lage ist, den verursachten Schaden zu begleichen.<br /> | ||
*'''Ihr Haftpflichtversicherer erstattet Ihnen diese Kosten.''' | *'''Ihr Haftpflichtversicherer erstattet Ihnen diese Kosten.''' |
Version vom 28. April 2022, 09:31 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Forderungsausfallversicherung ist eine wichtige Zusatzdeckung, die häufig in Haftpflichttarifen (Privathaftpflicht, Pferdehaftpflicht und weitere) enthalten ist.
Sie kommt für Schadenkosten auf, die ein Dritter verursacht hat und der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht in der finanziellen Lage ist, den verursachten Schaden zu begleichen.
- Ihr Haftpflichtversicherer erstattet Ihnen diese Kosten.
- Eigenbehalt / Selbstbeteiligung
- - I.d.R. sieht diese Zusatzdeckung Eigenbehalte des Versicherungsnehmers vor.
- Leistungsvoraussetzungen
- - Der Schadenverursacher ist bekannt.
- - Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, es wurde ein Titel gegen ihn erwirkt.
- - Für den Schaden kommt keine andere Versicherung auf.
- - Der Schadenersatzpflichtige hat seinen Wohnsitz in Deutschland
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