Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Folgende Tatbestände sind versichert'''<br />
*'''Folgende Tatbestände sind versichert'''<br />


:Geschwindigkeitsüberschreitung<br />
: Geschwindigkeitsüberschreitung<br />
Auffahren und ungenügender Abstand<br />
: Auffahren und ungenügender Abstand<br />
Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰<br />
: Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰<br />
Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)<br />
: Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)<br />
Vorfahrtverletzung<br />
: Vorfahrtverletzung<br />
Ampelverstoß<br />
: Ampelverstoß<br />
Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen<br />
: Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen<br />
Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung<br />
: Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung<br />
sowie weitere Vergehen nach der StVO.<br />
: sowie weitere Vergehen nach der StVO.<br />


* '''Was nicht versichert ist''' <br />
* '''Was nicht versichert ist''' <br />


Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰<br />
: Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰<br />
Fahren unter Einfluss von Drogen<br />
: Fahren unter Einfluss von Drogen<br />
Unfallflucht<br />
: Unfallflucht<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
: Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate<br />
: Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate<br />
Aberkennung der Fahrerlaubnis<br />
: Aberkennung der Fahrerlaubnis<br />


* '''Versicherungssummen / Deckungssummen'''<br />
* '''Versicherungssummen / Deckungssummen'''<br />


Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR<br />
: Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR<br />
Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR<br />
: Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR<br />
Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR<br />
: Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR<br />
 
 
* '''Anbieter der Führerscheinversicherung ist die'''<br />
 
<br />
Kleiner Ort 1<br />
D-28357 Bremen<br />
 
Telefon: +49-421-20 23 2 0<br />
Fax: +49-421-20 23 2 22<br />
E-Mail: info@ias-bremen.de<br />


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Version vom 11. Juli 2022, 11:40 Uhr

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Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.

  • Wer versichert ist
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
  • Folgende Tatbestände sind versichert
Geschwindigkeitsüberschreitung
Auffahren und ungenügender Abstand
Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)
Vorfahrtverletzung
Ampelverstoß
Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
sowie weitere Vergehen nach der StVO.
  • Was nicht versichert ist
Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
Fahren unter Einfluss von Drogen
Unfallflucht
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
Aberkennung der Fahrerlaubnis
  • Versicherungssummen / Deckungssummen
Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR