Hausratversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2017, 18:52 Uhr
Hausratversicherung, versicherte Sachen
Zum Haushalt zählen alle beweglichen Sachen/Güter wie
Einrichtungsgegenstände, alle Möbel, Bilder, Jalousien, Gardinen, Vorhänge, Kissen, Decken, Teppiche, Tapeten, Bücher,
Elektrogeräte, wie TV und Stereoanlage, Computer, IPad, IPhone, Fotoapparate, alle elektrischen Küchengeräte,
die gesamte Kleidung, Schuhe, Wäsche und auch Uhren,
Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,
Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten.
Bei den Wertgegenständen sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten.
Versichert sind auch Sportgeräte, Ski, Fahrräder (auch mit Höchstgrenzen), Autozubehör
und die Haustiere.
Siehe auch: Hausratversicherung, Wertsachen
Schlagwort: Hausrat, Hausratversicherung, Hausratversicherungen, versicherte Sache, versicherte Sachen, Entschädigungsgrenzen, Höchstgrenzen