Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Antragsbindefrist]] | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Antragsbindefrist]] | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> |
Version vom 24. Januar 2017, 19:59 Uhr
Krankenversicherung private, Antragsablehnung
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit - nicht versicherbares Risiko - bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind.
Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden.
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Antragsbindefrist
Schlagwort: