Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. August 2022, 07:38 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Siehe auch
Eigenbewegungsschaden
Unfallversicherung private, Insektenstich
Unfallversicherung private, Sturz
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung
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Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
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