Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.


⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />




'''Feststellungsklage'''<br />
*'''Feststellungsklage'''<br />


Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />
:Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />


'''Leistungsklage'''<br />
*'''Leistungsklage'''<br />
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />
:Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />





Version vom 14. August 2022, 15:28 Uhr

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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.

⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.


  • Feststellungsklage
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
  • Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.


Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachten


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