Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2023, 06:09 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Von der Haftung nach ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die sich auf
- gemietete,
- geleaste,
- gepachtete,
- und geliehene Sachen beziehen. Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.
⚠️ Die Deckungserweiterung "Mietsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.
Generell ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- einer übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schimmelbefall
- und Glasschäden.
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Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung