Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. | |||
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. |
Version vom 22. Februar 2023, 08:35 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich.
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.