Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. | Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. | ||
Version vom 22. Februar 2023, 08:36 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Anschrift
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
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