Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Grundstücksversicherung - Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>
<big>'''Grundstücksversicherung - Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>


Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.
Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Grundstücksversicherung im Rahmen einer Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes <ins>'''wie auch unbebautes Grundstück.</ins>'''
Die Grundstücksversicherung,Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes <ins>'''wie auch unbebautes Grundstück.</ins>'''




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Version vom 24. Juni 2023, 13:43 Uhr

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Grundstücksversicherung - Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Grundstücksversicherung im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Die Grundstücksversicherung,Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes wie auch unbebautes Grundstück.


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.


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