Unbenannte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch mitversichert. Die Bedingungen enthalten den standardmäßig vereinbarten Schutz und ggf. vereinbarte Deckungserweiterungen. Nicht genannte/unbenannte Gefahren/Risiken sind i.d.R. Nicht versichert. Die Ausnahme bildet die Allgefahrendeckung/Allriskpolice. | Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch mitversichert. Die Bedingungen enthalten den standardmäßig vereinbarten Schutz und ggf. vereinbarte Deckungserweiterungen. Nicht genannte/unbenannte Gefahren/Risiken sind i.d.R. Nicht versichert. Die Ausnahme bildet die Allgefahrendeckung/Allriskpolice. | ||
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Schlagwort: unbenannte Gefahren, ungenannte Gefahren | Schlagwort: unbenannte Gefahren, ungenannte Gefahren | ||
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Version vom 9. Oktober 2016, 14:32 Uhr
Unbenannte Gefahren
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch mitversichert. Die Bedingungen enthalten den standardmäßig vereinbarten Schutz und ggf. vereinbarte Deckungserweiterungen. Nicht genannte/unbenannte Gefahren/Risiken sind i.d.R. Nicht versichert. Die Ausnahme bildet die Allgefahrendeckung/Allriskpolice.
Siehe auch: Allgefahrendeckung
Schlagwort: unbenannte Gefahren, ungenannte Gefahren