Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich.
Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann.
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  
 
Ein Beispiel für höhere Gewalt ist beispielsweise eine Steinlawine, die sich in den Bergen ohne äußere Einwirkung löst und Schaden verursacht. Im Gegensatz zu Elementarschäden umfasst höhere Gewalt nicht nur die Folgen von Naturereignissen. So kann beispielsweise ein platzender Reifen ein Fall höherer Gewalt sein, wenn für dieses Ereignis kein Verschulden, wie zum Beispiel Materialfehler, Überalterung, fehlerhafte Montage etc., vorliegt.
 
Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, trägt niemand die Verantwortung. Die Prinzipien des Verschuldens und der Haftung sind hier nicht anwendbar.


  Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz.
  Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz.

Version vom 4. Oktober 2016, 13:49 Uhr

Höhere Gewalt

Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.

Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz.

Siehe auch: Allgefahrenversicherung

Schlagwort: höhere Gewalt