Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein. | Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein. | ||
Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz. | Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz. | ||
Siehe auch: Allgefahrenversicherung | Siehe auch: Allgefahrenversicherung |
Version vom 6. Oktober 2016, 09:26 Uhr
Höhere Gewalt
Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.
Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.
Siehe auch: Allgefahrenversicherung
Schlagwort: höhere Gewalt