Reiseversicherung, Reiserücktrittversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Reiserücktrittsversicherung '''übernimmt die anfallenden Stornokosten''', wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | |||
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | |||
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | ||
* Todesfall des Reisenden | * Todesfall des Reisenden, | ||
* Schwere Unfallverletzungen | * Schwere Unfallverletzungen, | ||
* plötzliche Erkrankungen | * plötzliche Erkrankungen, | ||
* Unverträglichkeit von Impfungen | * Unverträglichkeit von Impfungen.<br /> | ||
Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.<br /> | |||
Version vom 2. Februar 2017, 15:09 Uhr
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis.
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind:
- Todesfall des Reisenden,
- Schwere Unfallverletzungen,
- plötzliche Erkrankungen,
- Unverträglichkeit von Impfungen.
Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.
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