Krankenversicherung private, ambulante Operationen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. | Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen. | ||
Beispiele: | Beispiele: |
Version vom 4. Februar 2017, 22:59 Uhr
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Beispiele:
- Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
- Krampfaderop.,
- Bandscheibenop.,
- Leistenbruchop.,
- Herzschrittmacher,
- Rachenmandelop.,
- grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
- Arthroskopischeop.
- nicht abschließend.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen