Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von | '''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br /> | ||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> |
Version vom 3. Februar 2017, 15:28 Uhr
Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Für jeden Kalendertag werden XXX13 € gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.
Gesetzlich Krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de
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Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle