Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen

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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
   Stimmt, aber nur bedingt.
   Stimmt, aber nur bedingt. Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch Durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen ebenfalls reduziert werden.
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
 
Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie weniger als 57.600 Euro jährlich verdienen. Oder: Sie sind verheiratet, geben ihre Selbstständigkeit auf und können somit in die Familienversicherung des Ehepartners eintreten.
 
Notfalls können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden.
 
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner.
 
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/#ixzz4XdeTNFWz
 
 


* Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen.
* Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen.

Version vom 3. Februar 2017, 16:07 Uhr


  • Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.
  Ja, stellt aber keinen Nachteil dar, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird 
  dies ja automatisch finanziert/mitbezahlt. 
  • Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten.
  Richtig.
  • Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen.
  Kann so nicht stehen gelassen werden, der private Kurkostentagegeldtarif bietet,  wenn
  Vom VN gewünscht, individuellen Versicherungsschutz.
  • Es sind Wartezeiten abzuleisten.
  Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur
  privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und    
  es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.
  • Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
  Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume
  vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert 
  werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. 
  Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so
  dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen  Krankenkasse keine Nachteile 
  erfährt.
  • Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
  Richtig, Familien mit Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, sind i.d.R. 
  vorerst beitragsmässig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder
  begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und  dem Studium ein eigenes
  Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherung beitragsmässig wieder
  interessant.
  • Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse.
  Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen sollte, denn:
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
  Stimmt, aber nur bedingt. Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch Durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen ebenfalls reduziert werden.

Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie weniger als 57.600 Euro jährlich verdienen. Oder: Sie sind verheiratet, geben ihre Selbstständigkeit auf und können somit in die Familienversicherung des Ehepartners eintreten.

Notfalls können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden.

Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/#ixzz4XdeTNFWz


  • Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen.
Stimmt so nicht. Arztrechnungen: Als Privatpatient müssen Sie nicht  in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
Medikamentenkosten: Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.
Krankenhausrechnungen: Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Vorteile

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Schlagwort: Nachteile private Krankenversicherung, Nachteile PKV