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Version vom 6. Oktober 2016, 08:54 Uhr
Wasserschaden
Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Schäden durch fremdes Leitungswasser Zählt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
Schäden durch Rückstau Zahlt die Elementarschadenversicherung
Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
Plansch- und Reinigungswasser,
aufsteigendes Grundwasser,
Rückstau der Kanalisation,
Wasseraustritt aus einem Aquarium,
Wasseraustritt aus einem Wasserbett.
Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Abwasser