Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 20:49 Uhr
Versicherungspflichtige: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
Hierzu zählen:
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,
- Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,
- Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
- Vorruhestandsgeld .
Bei Arbeitnehmern wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für XXX2017 von monatlich XXX4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr XXX2017 ein einheitlicher Beitragssatz von XXXX % erhoben.
Freiwillig Versicherte:
XXX
Bei Rentnern der Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungsbezüge sowie das Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
XXX
Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.
👁 Siehe auch: GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter (26 Seiten)
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
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Schlagwort: beitragspflichtige Einnahmen, beitragspflichtiges Einkommen