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Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer. | Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. '''Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden'''. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. '''Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer'''. | ||
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Version vom 7. Januar 2017, 07:29 Uhr
Beitragszahler
Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
Schlagwort: Beitrag, Beitragszahler, Prämie, Prämienzahler, Beitragsschuldner, Prämienschuldner