Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | '''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | ||
Für jeden Kalendertag werden XXX13 €, monatlich XXX210 € gezahlt. | Für jeden Kalendertag werden XXX13 €, monatlich XXX210 € gezahlt. | ||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | |||
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de] | Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de] |
Version vom 13. Februar 2017, 14:51 Uhr
Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.
Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Für jeden Kalendertag werden XXX13 €, monatlich XXX210 € gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de
Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle