Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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* 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig (BGH-Urteil vom 21.2.17), | * 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig (BGH-Urteil vom 21.2.17), vor Ablauf von 10 Jahren Widerspruch möglich | ||
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt | * Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt | ||
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Version vom 21. Februar 2017, 16:30 Uhr
Bausparen, Kündigung
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben).
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
Kündigung in der Ansparphase |
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
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Kündigung in der Darlehensphase |
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
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